Unterstützungsmassnahmen 2. Welle Corona

Der Regierungsrat des Kantons Zug hat auf Antrag der Finanzdirektion eine Teilnahme am Härtefallprogramm des Bundes beschlossen und stellt für die Unterstützung von Unternehmen, welche die Härtefallbedingungen erfüllen und einen zeitlich dringenden Bedarf an finanzieller Unterstützung haben, ab 1. Dezember 2020 einen Betrag von 500’000 Franken zur Verfügung. Zudem beantragt er auf Antrag der Finanzdirektion, dem Kantonsrat einen Rahmenkredit von insgesamt 44 Millionen Franken. Damit sollen rückzahlbare Darlehen in der Höhe von maximal 40 Millionen Franken und nicht rückzahlbare Beiträge von bis zu vier Millionen Franken ausgerichtet werden. Durch die Darlehen erhalten diejenigen Unternehmen Unterstützung, die von den wirtschaftlichen Folgen von COVID-19 besonders betroffen sind (Härtefälle), kurzfristig in die Krise geraten sind und mittelfristig ohne COVID-19 gute Überlebenschancen gehabt hätten.

aus MM vom 03.11.2020