NFA
Der nationale Finanzausgleich umfasst einen Ressourcen-, einen Lasten- und einen Härteausgleich. Er basiert auf dem Bundesgesetz über den Finanz- und Lastenausgleich FiLaG sowie der entsprechenden Verordnung FiLaV.
Im Jahr 2019 zahlt der Kanton Zug 329 Millionen Franken in den Nationalen Finanzausgleich.